Prozess gegen KgU-Agenten (I)
22. Juni 1955
Stimmung zum Prozess gegen fünf Agenten der KgU (I) [Information M 7/55]
(1. Verhandlungstag – 21.6.1955)1
Gegen 9.00 Uhr eröffnete der Oberstaatsanwalt Krügelstein2 die Verhandlung gegen die fünf Agenten der KGU.3
Zuhörer:
Die Stimmung während des gesamten Verlaufes der Verhandlung ist als gut zu betrachten.
Die Vernehmungen der vier Angeklagten
wurden von den Zuhörern aufmerksam verfolgt. Bei Bekanntwerden von besonders schwerwiegenden Verbrechen war ein entsetztes Aufstöhnen der Zuhörer zu bemerken.
Teilweise kann man nicht verstehen, dass die Verantwortlichen der Kaderabteilungen so verantwortungslos arbeiten und die Wachsamkeit verletzten, was bei dem Angeklagten Kogel sichtbar wurde. Dieser war Mitglied der NSDAP und hatte während des Hitlerfaschismus wichtige Funktionen inne, trotzdem hat man ihn nach kurzer Zeit wieder in dieselbe Funktion eingesetzt.
Hierzu äußerten z. B. ein Kollege von der Reichsbahn: »Ich kann nicht verstehen, wie der Angeklagte Kogel, welcher Mitglied der NSDAP war, und schon während der faschistischen Zeit als Verantwortlicher in einer Vertrauensstellung im Rat des Stadtbezirkes Weimar arbeitete, gleich nach dem Zusammenbruch in dieselbe Stellung und die gleichen Rechte wieder eingesetzt wurde. Das zeigt doch, dass die zuständige Kaderabteilung ungenügend an die Arbeit heranging. Diese Betreffenden müssten heute noch zur Verantwortung gezogen werden. Aber leider ist es ja so, wenn man heute etwas im Betrieb sagt oder kritisiert, dass man als Sektierer und Meckerer hingestellt wird. Dies hat man bei mir schon vor längerer Zeit auch gemacht. Der heutige Prozess zeigt doch wieder einmal, dass man sich um die Kollegen aus bürgerlichen Kreisen wenig gekümmert hat, denn sonst müssten solche Elemente wie Schuster und Kammacher schon längst von der Reichsbahn entlassen sein.«
Ein Genosse vom TRO II – Berlin-Weißensee8 – sagte:
»Da sieht man, dass die Wachsamkeit unserer Kollegen noch viel zu wünschen übrig lässt, sonst könnten diese Agenten nicht von 1949 bis jetzt ihr schmutziges Handwerk gegen unseren Wiederaufbau betreiben.«
Einige Lehrer brachten zum Ausdruck, wie es möglich ist, dass der Agent Benkowitz seine Schädlingstätigkeit seit 1949 betreiben konnte, ohne dass das Kollektiv dahintergekommen ist. Sie zogen daraus die Lehre, die Wachsamkeit in ihrem Kollektiv zu erhöhen.
Drei Eisenbahner äußerten: »Benkowitz war einige Zeit Parteisekretär. Das zeigt uns, dass auch innerhalb der Partei die Frage der Wachsamkeit verstärkt werden muss.«
Im Verlauf des ersten Verhandlungstages wurde festgestellt, dass die Zuhörer erkannten, dass es sich bei diesem Prozess nicht nur um die Verurteilung der fünf Angeklagten handelt, sondern dass bei diesem Prozess die gesamte Zentrale mit ihren Verbrechen hier unter Anklage steht.
Dieses wurde noch durch die Ausstellung9 bekräftigt, für welche die Zuhörer großes Interesse zeigten.
Ein Zuhörer (SED) äußerte: »Der Prozess zeigt, dass die Zentrale der KgU solche Personen anwirbt, die erstens eine gewisse Intelligenz besitzen, zweitens solche Funktionen innehaben, wo sie möglichst viel zu berichten haben, drittens tarnen sie ihre verbrecherische Tätigkeit durch den Beitritt in fortschrittliche Organisationen.«
Ein anderer Zuhörer, ca. 45 Jahre alt; sagte, dass man bedenken muss, dass es sich hier nur um einige Verbrecher handelt, dass aber diese Zentrale Hunderte von Agenten hat, die die gleiche Tätigkeit durchführen. Es ist notwendig, diese Banditen hart zu bestrafen, um die noch nicht erkannten Agenten abzuschrecken.
Eine Frau sagte, dass lebenslänglich für Benkowitz zu schade wäre, das richtige wäre Todesurteil.
Verschiedentlich wurde zum Ausdruck gebracht, dass die Verteidiger die Angeklagten gar nicht zu verteidigen brauchten, da der Tatbestand schon klar erwiesen wurde.
Einen schlechten Eindruck machte die Fluktuation der Zuhörer. Zu Beginn des Prozesses war der Zuhörerraum zu ca. 80 % besetzt, jedoch wurde festgestellt, dass sich nach jeder Pause die Zuhörerzahl verringerte, sodass am Schluss nur noch ca. 40 % der Zuhörer anwesend waren.
Bei der Auswahl der Zuhörer sollte geachtet werden, dass man nur solche Kollegen schickt, die dafür Interesse haben.
Bei einer Diskussion mit einem Genossen Instrukteur der Politabteilung der RBD-Berlin teilte dieser mit, dass fünf Kollegen und Genossen von der RBD-Berlin zu diesem Prozess eingeladen wurden, aber nur einer erschienen ist. Er brachte zum Ausdruck, dass gerade die Reichsbahn die nötigen Schlussfolgerungen aus diesem Prozess ziehen könnte.
Das Gericht:
Unter den Zuhörern erweckte es manchmal den Eindruck, dass der Vorsitzende während der Vernehmung der Agenten die Leitung nicht fest in der Hand hatte. Er wurde jedoch von seinen Beisitzern tatkräftig unterstützt.
Es war auch zu verzeichnen, dass es dem Gericht nur teilweise gelang, das Argument der Agenten, »dass sie von der Zentrale der KgU ständig unter Druck gehalten wurden, als sie versuchten, mit der Zentrale zu brechen«, zu widerlegen.
Verhalten der Agenten:
Verschiedentlich versuchten die Agenten durch fadenscheinige Begründungen ihre Verbrechen zu verniedlichen.
Darüber herrschte Empörung unter den Zuhörern.
Als der Angeklagte Schuster sagte, dass er bei einer eventuellen Haft lügen und die Anwesenden auffordern soll, gegen unser Gericht zu stimmen und sie weiter zu beeinflussen, um sie für die »Menschlichkeit« der KgU zu gewinnen, herrschte im Saal allgemeines Gelächter.
Bei der Vernehmung des Zeugen Schiller10 bat der Angeklagte ums Wort.
Er sagte, als er erkannt hatte, wohin seine Tätigkeit führt, hätte er nichts mehr verschwiegen und den Zeugen Schiller angegeben, damit es ihm nicht so erginge wie ihm.
Zeuge Schiller bekam vom Angeklagten Schuster einen Brief, er solle zur KgU kommen (zwecks Anwerbung).
Dieses sollte bei den Anwesenden den Eindruck erwecken, dass Schuster gar nicht ein so schlechter Mensch sei.