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Prozess gegen KgU-Agenten (II)

23. Juni 1955
Stimmung zum Prozess gegen fünf Agenten der KgU (II) [Information M 8/55]

(2. Verhandlungstag – 22.6.1955)

Zuhörer:

Am 2. Verhandlungstag1 wurde der letzte Angeklagte, Busch2 (Student der Humboldt Universität) vernommen.

Dabei war zu verzeichnen, dass die Zuhörer diesen Angeklagten besonders verachteten, weil er für so wenig Geld die DDR verraten hatte.

Besonders empört waren die Anwesenden darüber, dass er sein Studium in der DDR sorgenfrei durchführen konnte, weil er DM 150 Stipendium vom Staat erhielt.

Es war auch zu verzeichnen, dass alle Zuhörer die härteste Strafe für die Angeklagten forderten.

So äußerte z. B. ein Zuhörer, ca. 55 Jahre alt:

»Man soll mit diesen Verbrechern gar nicht solchen langen Prozess machen, sondern alle hinrichten, mehr haben sie nicht verdient.«

Viele Zuhörer verurteilen streng derartige Verbrechen und zogen Vergleiche zu anderen Menschen, die ebenfalls ehemalige Mitglieder der SA3 waren oder ehemalige Umsiedler,4 die aber jetzt ehrlich ihrer Arbeit nachgehen.

So äußerte z. B. ein Genosse; ca. 40 Jahre alt:

»Mein Bruder war früher auch Mitglied der SA, aber zu solchen Handlungen könnte man ihn bestimmt nicht bewegen. Er geht jetzt seiner Arbeit nach und freut sich, dass er Geld verdient. Er würde solche Verbrecher gegen die Menschlichkeit ebenfalls verurteilen.«

Ein Eisenbahner, ca. 35 Jahre alt; brachte zum Ausdruck, dass er ebenfalls wie Schuster5 ehemaliger Umsiedler sei, er sich aber nie zu solchen Verbrechen missbrauchen lassen würde. Er ist zufrieden, dass er einen guten Verdienst hat und sieht nicht ein, dass er die Schuld des Verlassens seiner ehemaligen Heimat der DDR geben soll. Er erklärte sich besonders mit dem Strafantrag für den Agenten Schuster – 15 Jahre Zuchthaus – einverstanden und rechnete aus, dass bei einer 50%igen Besetzung eines Personenzuges ca. 350 Menschen bei der Auslösung einer Sprengung ums Leben gekommen wären.

Zuhörer, die bisher von der feindlichen Arbeit des Gegners nicht überzeugt waren, äußerten sich dahingehend, dass sie so etwas nicht für möglich gehalten hätten, aber jetzt erkennen würden, dass solche Menschen derartige Verbrechen geschickt zu tarnen versuchten. Im Zusammenhang damit bringt man zum Ausdruck, dass noch viel mehr Menschen solchen Verhandlungen beiwohnen müssten.

So äußerte sich z. B. der Hauswart des Hauses, in welchem der Angeklagte Kogel6 gewohnt hatte; folgendermaßen: »Diese Verbrecher haben in meinem Hause gewohnt, ohne dass jemand etwas davon ahnte. Auch mich wollte man mit hineinziehen, ohne dass ich etwas merkte. Ich habe bisher immer nicht geglaubt, dass es so etwas gibt, aber jetzt, da ich es selbst miterlebt habe, glaube ich es. Jeder Zweite müsste so eine Verhandlung miterleben, dann würde der größte Teil der Bevölkerung richtig von der verbrecherischen Tätigkeit der Agenten überzeugt werden und jeder, der wie ich es bisher nicht geglaubt hat, müsste sich von der Wirklichkeit überzeugen lassen.«

Zwei andere Zuhörer diskutierten in der Form, dass solche Prozesse in der Sporthalle durchgeführt werden müssten, damit sich viel mehr Menschen von solchen Verbrechen der Agentenzentralen7 überzeugen könnten, denn in der Zeitung würde es doch nicht gelesen. Über das geforderte Strafmaß erklärten sie, dass der Antrag des Staatsanwaltes im Verhältnis zum Verbrechen als gerecht angesehen werden kann, denn die Angeklagten hätten im Ernstfalle auch keine Rücksicht auf Menschenleben genommen.

In weiteren Diskussionen mit Zuhörern, die meistens Mitglieder der SED waren, kam zum Ausdruck, dass es nach ihrer Meinung besser wäre, wenn neben Funktionären der Partei und des Staatsapparates auch weit mehr solche Zuhörer delegiert würden, die selbst noch nicht von der Schwere dieser Verbrechen überzeugt sind.

In den Gesprächen, welche in einzelnen Gruppen geführt wurden, erklärten sich fast alle Teilnehmer mit den Strafanträgen einverstanden, nur vereinzelt war man der Meinung, dass der Strafantrag für den Angeklagten Schuster zu niedrig war.

Einige Teilnehmer waren gegen die Reden, welche von den Verteidigern gehalten wurden, in dem sie versuchten, die Strafanzeige zu mildern, d. h. dass sie das Oberste Gericht baten, bei den Angeklagten Benkowitz8 und Kogel nicht die höchsten Strafen anzuwenden.

Ein Kollege aus einem volkseigenen Betrieb (SED) brachte zum Ausdruck, dass der Strafantrag für den Agenten Schuster zu niedrig wäre, er hätte zumindest mit einer lebenslänglichen Zuchthausstrafe gerechnet.

Das Gericht:

Der Angeklagte Busch versuchte seine verbrecherische Tätigkeit zu bagatellisieren, was besonders in seiner Verbindungsaufnahme mit der KgU zum Ausdruck kam, indem er Unwissenheit bezüglich der verbrecherischen Tätigkeit dieser Zentrale vortäuschte. Sämtliche Argumente wurden ihm vonseiten des Senatspräsidenten gründlich widerlegt. Auf die Frage des Anklagevertreters, ob er auch noch andere Verbrechen ausgeführt hätte, wobei Menschen ums Leben gekommen wären, antwortete Busch, dass er solche Aufträge vielleicht nicht durchgeführt hätte. Vom Anklagevertreter wurde ihm entgegengehalten, dass auch er, genau wie alle anderen Angeklagten, bereit gewesen wäre, alle Verbrechen, gleich welcher Art, bedingungslos durchzuführen. Hier versäumte der Anklagevertreter auf die Hilfe des Agenten Busch zur Vorbereitung eines Dritten Weltkrieges hinzuweisen, in welchem Millionen Menschenleben aufs Spiel gesetzt worden wären.

Anschließend hielt der Anklagevertreter Krügelstein9 sein Abschlussplädoyer. Seine Ausführungen waren klar und eindeutig, wobei er es verstand, vorhandene Unklarheiten und Lücken aus der Beweisaufnahme richtigzustellen. Man konnte feststellen, dass er aus tiefer innerlicher Überzeugung argumentierte.

Verteidigung der Angeklagten:

Die Verteidiger, die im Anschluss daran ihre Schlussworte führten, erkannten die Beweisführung des Prozesses an.

Ein Abschwächen der Schuld der Agenten war in keinem Fall möglich. Voll und ganz erkannten sie die schweren Verbrechen ihrer Mandanten an. Von ihnen wurden lediglich kleinere Einwände eingebracht, die darauf hinauszielten, bei allen Angeklagten die Schuld ihrer Verbrechen auf deren bürgerliche Herkunft, faschistische Erziehung, RIAS-Hören,10 westlichen Einfluss, sowie die Versuche mit den Feindzentralen zu brechen, herabzumindern.

Kleinere Einwände wurden auch bei nicht ganz klar erwiesenen Tatbeständen eingebracht.

Sämtliche Verteidiger baten, außer bei Schuster, um eine, den Angeklagten entsprechende Strafe, eventuell Strafminderung.

Verhalten der Agenten:

In den Schlussworten der Angeklagten zeigte sich bei allen Reue. Es wurden von allen, außer Kammacher11 Erklärungen abgegeben, in welchen sie die Bevölkerung warnten, sich nicht von den Verbrecherzentralen missbrauchen zu lassen und darüber hinaus wandten sie sich an alle noch für die feindlichen Zentralen tätigen Agenten, mit ihrer Feindtätigkeit zu brechen und sich den Organen der DDR freiwillig zu stellen. Sie bekundeten auch eine gute Behandlungsweise beim Untersuchungsorgan12 und widerlegten somit die westlichen Argumente einer unmenschlichen Behandlung während der Haftzeit.

Alle Angeklagten baten um eine angemessene Strafe und erklärten sich bereit, einen Teil ihrer Schuld durch härteste Arbeit wiedergutzumachen. Besonders herauszustellen ist, dass sich Busch bei seinen Ausführungen u. a. dahingehend äußerte, indem er an die Jugend der DDR appellierte, sie sollen noch einige Jahre arbeiten, dann würde es ihnen auch so gut gehen wie den Menschen in Westdeutschland. Über diese Ausführungen des Busch entstand Unruhe im Zuschauerraum.

Während der Schlussworte der Agenten hatte man das Empfinden, dass sich ein großer Teil der Zuhörer durch die sentimentalen Reden beeindrucken ließen.

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