Prozess gegen KgU-Agenten (III)
24. Juni 1955
Stimmung zum Prozess gegen fünf Agenten der KgU (III) [Information M 9/55]
(Urteilsverkündung am 23.6.1955)
Um 14. 00 Uhr begann vor dem Obersten Gericht die Urteilsverkündung.1
Das Urteil lautete:
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Benkowitz2 – Todesstrafe
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Kogel3 – Todesstrafe
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Schuster4 – 15 Jahre Zuchthaus
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Kammacher5 – zehn Jahre Zuchthaus
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Busch6 – 15 Jahre Zuchthaus
Somit blieben die vorgeschlagenen Strafmaße des Anklagevertreters bestehen.
Das Urteil sowie die Urteilsverkündung wurde von dem Vizepräsidenten Ziegler7 verlesen. Seine Ausführungen waren treffend und gleichzeitig eine Anklage gegen die Zentrale der KgU8 in Westberlin.
Den Angeklagten war äußerlich anzusehen, dass sie von dem Urteil stark beeindruckt waren. Der Angeklagte Schuster machte dabei eine Ausnahme, denn er nahm das Urteil mit lachender Miene auf. Besonders kam dies nach Beendigung des Prozesses zum Ausdruck als er mit seinem Verteidiger sprach, wo der Angeklagte frech lachte.
Zuhörer:
Von den Zuhörern wurde das Urteil als gerecht angesehen, da es durch durchgeführten Verbrechen der Angeklagten entspricht.
So äußerte z. B. ein Genosse ca. 55 Jahre: »Es ist gut, dass der Strafantrag mit dem Urteil übereinstimmt, somit erhalten die Rechtsanwälte für die zukünftigen Prozesse eine Lehre, dass alle Einwände keinen großen Zweck haben, da die Beweisführung unantastbar ist.«
Ein Student (21 Jahre), brachte zum Ausdruck, dass das Urteil vollkommen gerecht ist, denn diesen Verbrechern war schon vorher bekannt, was ihnen im Falle einer Verhaftung für Strafen erwarten.
Eine Frau (40 Jahre) sagte: »Die Urteile sind gerecht, jedoch für Kogel wird es besonders schwer sein, da er Vater von zwei Kindern ist.«
Mehrere Kollegen erklärten, dass die Urteilsverkündung des Senats wahrhaft demokratisch war und jeder Arbeiter verstehen muss, dass die Feinde der Arbeiter hart bestraft werden müssen.
Eine Frau äußerte: »Benkowitz war nach der Urteilsverkündung geknickt, und alle seine Beteuerungen in seinem gestrigen Schlusswort haben ihm nichts mehr genutzt.«
Ein Eisenbahner sagte, dass die Strafe für solche Verbrecher nicht hart genug sein kann, damit es den Agentenzentralen9 schwerer wird, Menschen für ihre Tätigkeit zu gewinnen.