Prozess gegen RIAS-Agenten (I)
25. Juni 1955
Bericht über den Prozess der fünf RIAS-Agenten (I) [Information M 10/55]
(1. Verhandlungstag)
Am 24.6.[1955], gegen 9.00 Uhr, begann der Prozess1 gegen die fünf Agenten des RIAS:2
Nach Eröffnung des Prozesses durch den Vorsitzenden Dr. Schumann8 wurde die Anklageschrift in der die verbrecherischen Tätigkeiten der Angeklagten aufgezeigt wurden, verlesen.
Zuhörer:
Zu Beginn des Prozesses waren ca. 130 Personen anwesend. Gegen Ende des Prozesses ging ein großer Teil, sodass bis zum Schluss nur noch ca. 40 % im Gerichtssaal waren.
Die Stimmung der Zuhörer zu diesem Prozess war positiv. Durch die Beweisführung und die Verhandlung durch den Präsidenten des Obersten Gerichtes wurde ganz klar das schändliche Verhalten der Angeklagten und die enge Zusammenarbeit des RIAS mit den amerikanischen Geheimdiensten9 den Anwesenden aufgezeigt, sodass die Zuhörer sich ein klares Bild über die Arbeit des RIAS verschaffen konnten.
Die Diskussionen in den Pausen beschäftigten sich ausschließlich mit diesen Problemen und es wurde immer wieder geäußert, dass man nun erkannt hat, was der RIAS für ein Hetzsender ist und mit welchen Mitteln er arbeitet, um Unruhen unter die Bevölkerung der DDR zu bringen.
Besonders empört waren einige Anwesende auch darüber, dass die Agentenzentralen10 gegenseitig mit ihren Agenten handeln, diese gegen eine geringe Summe wie ein Stück Vieh an andere Zentralen verkaufen und wie die Zentralen sich auch gegenseitig beschimpfen, um für sich die meisten Agenten zu werben.
Dazu sagten zwei Genossen: »Hier kommen so richtig die Widersprüche im kapitalistischen Lager zum Ausdruck.«
Eine ganze Reihe Zuhörer brachten, wie auch in anderen Prozessen, gegen Agenten des westdeutschen und amerikanischen Geheimdienstes zum Ausdruck, dass diese Prozesse in größerem Rahmen durchgeführt werden müssten, damit sie breiteren Bevölkerungskreisen zugängig gemacht werden.
Allgemeine Empörung und Lachen war im Gerichtssaal, als der Angeklagte Gast, der Mitglied der SED war, sagte, dass er nicht mit der Vereinigung der SPD mit der KPD zur SED11 einverstanden ist, trotz Warnung seiner Frau seine Agententätigkeit fortsetzte; und außerdem darüber, weil er bei der ersten Vernehmung strikt abgelehnt hatte, Agententätigkeit geleistet zu haben, da er als Genosse treu zur Partei stehe und wenn er einen gekannt hätte, der Agententätigkeit durchführte, den hätte er unseren Staatsorganen gemeldet und für diesen die härteste Strafe gefordert.
Das Auftreten der Zeugen Meisel12 und Piwonka13 wurde von den Zuhörern positiv aufgenommen, da beide den Mut gefunden hatten, mit ihrer Tätigkeit zu brechen und sich freiwillig unseren Sicherheitsorganen zu stellen. Dazu sagten einige Anwesende, dass diesen Schritt auch die anderen hätten tun können.
Zu den Ausführungen des Meisel sagten zwei Genossen, dass das die Strategie und Taktik unserer Regierung und des SfS wäre, um überhaupt solche Agenten auszuheben.
Gericht:
Die Zuhörer waren mit der Verhandlungs- und Beweisführung des Präsidenten des Obersten Gerichtes Dr. Schumann sehr zufrieden. Ebenso auch mit der Argumentation und Beweisführung des Generalstaatsanwaltes Dr. Melsheimer.14 Die Zuhörer brachten zum Gericht zum Ausdruck, dass Dr. Schumann und Dr. Melsheimer dadurch die Agenten zur Wahrheit zwingen.
Allgemeiner Verlauf:
Der Verlauf des Prozesses war ohne besondere Zwischenfälle. Nur nach der großen Pause war die Mikrofonanlage eine halbe Stunde nicht in Ordnung, sodass die Verhandlung ca. zehn Minuten unterbrochen werden musste.