Prozess gegen RIAS-Agenten (II)
27. Juni 1955
Stimmung zum Prozess gegen fünf Agenten des RIAS (II) [Information M 11/55]
(2. Verhandlungstag am 25.6.1955)
Gegen 9.15 Uhr wurde die Verhandlung1 mit der Vernehmung des Agenten Vogt2 fortgesetzt.
Besonders fiel bei der Vernehmung auf, dass die Zuhörer empört waren, dass ein Mensch wie Vogt, der schon mit 22 Jahren Elektromeister war und dem alle Entwicklungsmöglichkeiten geboten wurden, in die Fänge des RIAS3 geriet und zu feige war, sich den Sicherheitsorganen der DDR zu stellen.4
In der Diskussion über den Angeklagten Vogt kam auch die Meinung bei verschiedenen Zuhörern zum Ausdruck, dass es wahrscheinlich die Partei im Stahl- und Walzwerk Brandenburg versäumt hat, sich genügend um den jungen Menschen zu kümmern. Sie konnten nicht verstehen, wie ein junger Mensch, mit einer derartig guten Laufbahn und Entwicklungsmöglichkeiten, sich nicht am gesellschaftlichen Leben beteiligte.
Die Aussagen der Zeugen, die nach der Vernehmung des Angeklagten Vogt vernommen wurden, fanden guten Anklang bei den Zuhörern. Bei dieser Zeugenvernehmung wurde von den Zuhörern erkannt, dass der RIAS eine der gefährlichsten Spionagezentralen ist, da er die Möglichkeit hat, große Bevölkerungskreise durch sein Gift zu beeinflussen.
Ein Genosse unserer Partei brachte zum Ausdruck, dass ihm wohl die Tätigkeit des Hetzsenders RIAS bekannt sei, dass er aber die Tragweite dieser Verbrechen erst heute richtig erkannt hat, weil er in diesem Prozess mit eigenen Augen diese Verbrechen gesehen hat und mit eigenen Ohren ihre Ausführungen verfolgen konnte.
Aus diesem Prozess müssen auch unsere demokratischen Sender die Lehren ziehen und mehr als bisher versuchen, den Hörerwünschen nachzukommen, damit nicht so viele Bürger der DDR den RIAS hören.
Denn bei der Zeugenvernehmung kam öfters zum Ausdruck, dass Menschen zu Agenten geworden sind, weil sie glaubten, der RIAS unterstützt sie auf ihren Interessengebieten.
So löste z. B. die Aussage der Zeugin Lein,5 welche dem RIAS ein Kindermärchen zur Sendung anbieten wollte und dabei zur Militärspionage angeworben wurde, ebenfalls Empörung unter den Zuhörern aus.
Auch brachten die Zuhörer Missfallen über die gemeinen Werbemethoden, die Verfälschungen der Berichte und den Missbrauch von Kindern zum Ausdruck.
So z. B. war eine Unruhe unter den Zuhörern zu verzeichnen, als der Zeuge Kuhwald6 auftrat, der schon mit 14 Jahren für den RIAS arbeitete.
Der Prozess wurde nach der Mittagspause mit dem Plädoyer des Generalstaatsanwaltes fortgesetzt, in dem noch einmal die Verbrechen der Angeklagten zum Ausdruck kamen.
Nach diesen Ausführungen stellte der Generalstaatsanwalt die Strafanträge:
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Angeklagter Wiebach7 – Todesstrafe
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Angeklagter Baier8 – 13 Jahre Zuchthaus
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Angeklagter Krause9 – lebenslänglich Zuchthaus
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Angeklagter Gast10 – 15 Jahre Zuchthaus
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Angeklagter Vogt – acht Jahre Zuchthaus
Die Zuhörer hielten die Urteile unbedingt für gerecht und diskutierten auch in dieser Richtung.