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Prozess gegen RIAS-Agenten (III)

28. Juni 1955
Urteilsverkündung für fünf RIAS-Agenten (III) [Information M 12/55]

Gegen 9.15 Uhr wurde die Verhandlung1 am 27.6.1955 eröffnet und mit der Urteilsverkündung abgeschlossen.

Das Urteil lautete folgendermaßen:

  • Angeklagter Wiebach2 – Todesstrafe

  • Angeklagter Baier3 – 13 Jahre Zuchthaus

  • Angeklagter Krause4 – lebenslänglich Zuchthaus

  • Angeklagter Gast5 – 15 Jahre Zuchthaus

  • Angeklagter Vogt6 – acht Jahre Zuchthaus

Die Urteile wurden von den Zuhörern mit Befriedigung aufgenommen. Sie brachten zum Ausdruck, dass sich die Angeklagten ihrer Verbrechen voll bewusst waren und somit auch eine harte und gerechte Strafe verdient haben.

Auf der Straße unterhielten sich zwei Genossen über den Angeklagten Gast, der Mitglied der SED war. Sie sagten, dass die Wachsamkeit noch viel zu wünschen übriglässt, dass würde auch auf die Überprüfung der Kandidaten oder Mitglieder der Partei zutreffen.

Um 11.00 Uhr wurde die Verhandlung geschlossen.

  1. Zum nächsten Dokument Zur Beurteilung der Situation in der DDR

    1. Juli 1955
    Informationsdienst Nr. 2463 zur Beurteilung der Situation in der DDR

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    27. Juni 1955
    Stimmung zum Prozess gegen fünf Agenten des RIAS (II) [Information M 11/55]